Wohnungsnahe Nahversorgung im Bereich Plänterwald

Petra Reichardt

Schriftliche Anfrage VIII/0532

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die derzeitige wohnungsnahe Nahversorgung im Bereich Plänterwald, zwischen Köpenicker Landstraße und Neue Krugallee, sowohl qualitativ als auch quantitativ ein?
  2. Stimmt das Bezirksamt den Ausführungen im Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu, dass Versorgungsangebote außerhalb einer Fußwegeentfernung von zentralen Versorgungsbereichen zu erhalten und zu stärken sind und trifft das aus Sicht des Bezirksamtes auf den hier genannten Bereich zu?
  3. Sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit einer Verbesserung und, wenn ja, auf welchem Wege?

gestellt am 05.07.2018

von Petra Reichardt

Das Bezirksamt antwortet am 03.08.2018

Zu 1.:
Die Bezirksregion Plänterwald insgesamt verfügt Ober fußläufige, wohnortnahe Angebote der Grundversorgung, die die Versorgung des täglichen Bedarfs im 500 m Radius abdecken. Im Kernbereich zwischen Köpenicker Landstraße und Neue Krugallee wird die wohnortnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs über zwei Nahversorgungsangebote (Lebensmitteldiscounter) fußläufig gesichert. Seide Angebote sind aufgrund ihrer Lage auf die Versorgung der umliegenden Wohnquartiere ausgerichtet. Hinzu kommen zwei Standorte südlich der Bahntrasse mit ähnlicher Ausrichtung. Die qualitative Ausstattung wird daher v.a. durch Lebensmitteldiscounter oder kleinere Verbrauchermärkte bestimmt, was der Orientierung auf den Nahbereich entspricht. Die quantitative Ausstattung bei der Nahversorgung liegt mit rd. 0,32 m2 VKF/EW deutlich unter dem Berliner bzw. bezirklichen Durchschnittswert (0,44 m2 VKF/EW), ist jedoch vergleichbar mit ähnlich strukturierten Gebieten im Bezirk (z. B. Wendenschloß, Johannisthal, Köllnische Vorstadt). Hier wie dort fehlen verfügbare Flächengrößen für Einzelhandel bzw. werden wesentliche Versorgungsaufgaben durch die umliegenden Zentren (Ortsteilzentren Alt-Treptow und Baumschulenweg) übernommen.

Zu 2.:
Mit der Beschlussfassung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2016 (ZEHK 2016) hat das Bezirksamt sich dazu bekannt, Versorgungsangebote außerhalb einer Fußwegeentfernung von zentralen Versorgungsbereichen zu erhalten und zu stärken. Da Plänterwald über keinen eigenständigen Zentrumsbereich verfügt und die vorhandenen Angebote wichtige Versorgungsaufgaben übernehmen, trifft das aus Sicht des Bezirksamtes auf den hier genannten Bereich zu. Anhand der bezirklichen Ziele, Leitlinien und Grundsätze sowie des Prüfschemas für nahversorgungsrelevante Vorhaben (Pkt. 6.4.; ZEHK 2016) sind hier die Kriterien transparent gemacht worden.

Zu 3.:
Wichtig für die Sicherung der Grundversorgung in Plänterwald sind der Erhalt und damit eine zukunftsfähige Absicherung der vorhandenen Standorte der Nahversorgung in den Wohnquartieren. Die Qualifizierung des Bahnhofsvorplatzes ist ein Aspekt um die Attraktivität dieses wichtigen Eingangsbereiches in den Ortsteil zu verbessern. Eine weitere Angebotsentwicklung in den Wohnquartieren - über kleinteilige Angebote hinaus - ist aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen nicht zukunftsfähig. Hier sind eher Anbindung/ Erreichbarkeil des Bahnhofs bzw. der umliegenden Zentren durch den ÖPNV zu stärken. Insgesamt soll eine Verbesserung der Erreichbarkeil der Nahversorgungangebote u.a. durch weitere Schaffung von Querungsmöglichkeiten der Hauptverkehrsstraßen oder durch die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestellen (Bus, Tram) erreicht werden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0532