Zielvereinbarung zum Erhalt des Baumbestandes

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0976 vom 08.04.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Vor über einem Jahr wurde die Zielvereinbarung zum Erhalt des Baumbestandes auf Privatgrundstücken durch Ersatzpflanzungen mit dem Umwelt- und Naturschutzamt abgeschlossen.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wo gibt es die Zielvereinbarung in Textform bzw. wo kann diese nachgelesen werden?

  2. Was ist bisher mit der Zielvereinbarung erreicht worden, konnte die Umsetzung der Verpflichtung zur Ersatzpflanzung bei Bauvorhaben besser durchgesetzt werden und, wenn ja, wie?

  3. Gibt es aus Sicht des Bezirksamtes Verbesserungsmöglichkeiten bei der Überwachung der Ersatzpflanzungen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Zielvereinbarung liegt sowohl Frau Dr. Leistner, der Bezirksstadträtin der Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt sowie im Umwelt- und Naturschutzamt vor und kann dort nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingesehen werden.

Zu2.
Die bezirkliche Zielvereinbarung zum Erhalt und zur Förderung von Baumbestand auf Privatgrundstücken wurde für 2024 geschlossen.
Der Fokus der Zielvereinbarung lag auf der Durchführung von Ersatzpflanzungskontrollen, welche die Voraussetzung sind, um ggf. in anschließenden Verfahren den erforderlichen ökologischen Ausgleich gegenüber den Verpflichteten durchzusetzen.
Zur weiteren Förderung eines grünen Stadtbildes und zur Erhöhung des Baumbestandes auf Privatgrundstücken mit einer Wirkung in den öffentlichen Raum sollte das Projekt „Hausbäume für Treptow-Köpenick“ auch in 2024 umgesetzt werden.
Die für 2024 abgeschlossene Zielvereinbarung zum Erhalt des Baumbestandes auf Privatgrundstücken wurde erfolgreich umgesetzt. Im Ergebnis wurden in 2024 794 Ersatzpflanzungskontrollen durchgeführt und 43 Hausbäume gepflanzt.
Von den Ersatzpflanzungskontrollen waren 83 % ohne Beanstandungen.
Abweichungen von den rechtsverbindlichen Festsetzungen, die immer in Abstimmung mit den Antragstellenden getroffen werden, ziehen ein neues zeitaufwändiges Verfahren nach sich.
Beanstandungen wegen fehlender Anerkennungsmöglichkeit eigenmächtig geänderter und realisierter Pflanzungen führen im Regelfall zu einer erneuten Pflanzforderung gemäß Bescheid.
Wurde die Pflanzverpflichtung trotz Fristablauf bis zum Kontrollzeitpunkt gar nicht erfüllt, werden nach Prüfung der Gründe des jeweiligen Einzelfalls Zwangsmittel zur Durchsetzung angedroht und auch angewendet.
Parallel werden Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt, um die Verstöße zu ahnden. Jedoch sind hier die personellen Ressourcen derzeit im Bezirk stark eingeschränkt.
Die flächendeckende, zeitnahe Kontrolle nach Fristablauf, die entsprechenden personellen Kapazitäten vorausgesetzt, zeigt im Vollzug eine stetige Steigerung des prozentualen Anteils.
Waren es zum Beginn der regelmäßigen und intensiven Kontrollen nur rund 60 % (Schätzwert) der Vorgänge ohne Beanstandungen, hat sich die Anzahl zwischenzeitlich auf die genannten 83 % erhöht.

Zu 3.
Die untere Naturschutzbehörde ist bemüht, die Verpflichteten vor Fristablauf an ihre Verpflichtung zu erinnern. Ggf. ergeben sich daraus Änderungswünsche, denen mit einem Änderungsbescheid noch vor Fristablauf Rechnung getragen werden kann. Das kann die Fälle minimieren, bei denen durch die Verpflichteten unabgestimmte Änderungen vorgenommen werden. Auch dies ist nur mit entsprechenden personellen Ressourcen möglich.

 

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