Zugang und Zufahrt zum Ordnungsamt nach Schneefall
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1125 vom 05.01.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Da das Ordnungsamt bei Verletzung von Winterdienstpflichten durch Anlieger zuständig ist, frage ich das Bezirksamt:
Warum wird nach Schneefall und Glättebildung der Zugang zum Ordnungsamt für Zufußgehende nicht von Schnee geräumt und passierbar gehalten und wer ist gegebenenfalls dafür zuständig?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Die Zuständigkeiten zum Zugang des Ordnungsamtes (OA) sind wie folgt:
- Der Gehwegbereich von der Brücke bis zum Café Evelin (inklusive Treppenzugang) liegt im Zuständigkeitsbereich der BSR.
- Dem schließt der Bereich für Fußgänger/innen vor dem Café Evelin an. Für diesen Bereich - bis zur (ersten) Schranke des OA - ist der Betreiber des Café Evelin für einen ordnungsgemäßen Winterdienst zuständig.
- Die Zuwegung von der Schranke bis zum Ordnungsamt gehört zur vor Ort befindlichen Grünanlage. Für diesen Abschnitt besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Fachbereich Grün und dem Fachbereich Objektmanagement - FM.
Der Winterdienst auf dieser Zuwegung sowie auf dem Betriebsgelände des Ordnungsamts wird durch eine von FM beauftragte Firma ausgeführt.
Für Örtlichkeiten vor bezirkseigenen Liegenschaften gibt es zwischen der Serviceeinheit Facility Management und vier Dienstleister/innen einen Vertrag für die im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Liegenschaften. Somit ist die Verkehrssicherungspflicht zum größten Teil auf die Auftragnehmer/innen übergegangen. Die Kontrolle der Vertragsdurchführung erfolgt durch die Hausmeister/innen und Objektverwalter/innen. Wie in den vergangenen Jahren gibt es an Wochenenden, an denen aufgrund der Wettervorhersagen Schneefall oder Glätte vorausgesagt werden, einen freiwilligen Bereitschaftsdienst, welcher im Falle von Bürgerbeschwerden über nicht geräumte oder gestreute Flächen telefonisch erreichbar ist.
Kommt es zu Unregelmäßigkeiten beim Winterdienst, werden die Verantwortlichen durch das zuständige Ordnungsamt informiert und zur Nachbesserung aufgefordert. In den vergangenen Tagen konnte jedoch nicht immer zeitnah Abhilfe geschaffen werden. So meldete die BSR beispielsweise am 07.01.2026 hinsichtlich des Gehwegbereichs von der Brücke bis zum Café Evelin zurück, dass die Örtlichkeit noch am selben Tag überprüft werde. Man wolle sich anschließend beim Ordnungsamt zurückmelden und nach Möglichkeit sofort tätig werden. Drei Stunden später erhielt das Ordnungsamt die Rückmeldung, dass auch die beauftragten Fremdfirmen aufgrund der extremen Wetterlage vollständig ausgelastet seien. Selbst das Übermitteln von Fotos zur Situation vor Ort führte in diesem Fall nicht zu einer schnellen Verbesserung.
Die BSR setzt bei extremen Wetterlagen ihren Winterdienst in drei Schichten rund um die Uhr ein, um Straßen, Radwege und Plätze freizuhalten. Besonders bei anhaltendem Schneefall oder Frost, reicht dies dennoch oft nicht aus, um allen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden.

