Zugang zum Uferweg an den Treptowers

Schriftliche Anfrage VIII/1221

  1. Welche geplanten (Bau)Maßnahmen zwischen der Elsenbrücke und dem Gelände des Bebauungsplans XV-30b VE führten zu der Aufstellung eines Bauzaunes entlang des Uferwegs?
  2. Wie lange wird die Nutzung des Uferweges durch den aufgestellten Bauzaun noch eingeschränkt bleiben?

gestellt am 07.07.2020

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 22.07.2020

Welche geplanten (Bau)Maßnahmen zwischen der Elsenbrücke und dem Gelände des Bebauungsplans XV-30b VE führten zu der Aufstellung eines Bauzaunes entlang des Uferwegs?

Die Aufstellung des genannten Bauzaunes wurde aufgrund der Bauarbeiten auf dem Grundstück An den Treptowers 1, 2, 3, Martin-Hoffmann-Straße 19, 20. 21 (Flur 102/ Flurstück 87, Flur 103/ Flurstücke 7025, 7027, 7028) erforderlich.
Gegenstand des Bauantrags: Umbau, Gebäudeaufstockung und Neubau von Pavillonbauten in der EG-Ebene und im 1. OG eines Bürogebäudekomplexes mit Großgarage

Wie lange wird die Nutzung des Uferweges durch den aufgestellten Bauzaun noch eingeschränkt bleiben?

Der Bauzaun wird die Bauarbeiten voraussichtlich für die gesamte Bauzeit und damit bis Ende 2022 sichern.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1221