Wohnungsleerstand in der Ernststraße 5 und 7 in Baumschulenweg

Schriftliche Anfrage VIII/0962

  1. Wie viele Wohnungen stehen in den Wohnhäusern Ernststraße 5 und 7 leer?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt den teilweise über einen längeren Zeitraum entstandenen Wohnungsleerstand und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um den Wohnungsleerstand zu beenden bzw. was hat das Bezirksamt bisher dazu unternommen?
  3. Sind dem Bezirksamt Verkaufsabsichten für die oben genannten Wohnhäuser durch den bisherigen Eigentümer bekannt?

gestellt am 16.09.2019

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 30.09.2019

Wie viele Wohnungen stehen in den Wohnhäusern Ernststraße 5 und 7 leer?

Dem Fachbereich Wohnen liegen keine Kenntnisse, Anfragen oder Hinweise zum Objekt Ernststraße 5 vor.

In der Ernststraße 7 gibtes zwei leerstehende Wohnungen (VH 1.0G rechts und VH 2. OG links).

Alle anderen leerstehenden Räumlichkeiten stellen keinen Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) dar.

Wie bewertet das Bezirksamt den teilweise über einen längeren Zeitraum entstandenen Wohnungsleerstand und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um den Wohnungsleerstand zu beenden bzw. was hat das Bezirksamt bisher dazu unternommen?

Auf Grund der Anfrage wird nun für die Ernststraße 5 ein Amtsverfahren zur Ermittlung des Sachverhaltes eingeleitet. In Abhängigkeit von den zu ermittelnden Erkenntnissen ist dann über die weitere Verfahrensweise zu entscheiden.

Die Ernststraße 7 wurde 2016 von der jetzigen Eigentümerin übernommen. Im Mai 2017 gab es einen Bürgerhinweis zum Leerstand in diesem Haus. Es wurde ein Amtsermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Ortstermin ergab einen nicht genehmigten Leerstand von 2 Wohnungen. Nach einem Ortstermin und Prüfung von eingereichten
Unterlagen (Einbau von Heizungs- und Sanitäranlagen, Erneuerung der elektrischen Nach Ablauf der Genehmigungsfrist stellte die Eigentümerin einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung des Leerstandes, da sich bei der umfangreichen Sanierung der Wohnungen der Bauablauf verzögert hat.

Nach örtlicher Prüfung und Auswertung der vorgelegten Unterlagen insbesondere eines konkreten Bauablaufplanes zur weiteren Sanierung der Wohnungen und Ausbau des Dachgeschosses wurde die Genehmigung des Leerstandes bis zum 31.12.2020 verlängert.

Sind dem Bezirksamt Verkaufsabsichten für die oben genannten Wohnhäuser durch den bisherigen Eigentümer bekannt?

Für das Objekt Ernststraße 5 gab es im Juni 2019 einen Eigentümerwechsel.

Nach Aussage der Eigentümerin der Ernststraße 7 ist kein Eigentümerwechsel vorgesehen.

Schriftliche Anfrage -Scha VIII/0962