Vorkaufsrecht wahrnehmen
Antrag
Das Bezirksamt wird ersucht festzustellen, in welchen Gebieten in Treptow-Köpenick Möglichkeiten zur Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechtes bestehen bzw. in welchen Bereichen dies wünschenswert wäre und welche Voraussetzung gegebenenfalls dafür noch zu schaffen wären.
Das betrifft sowohl Flächen für Wohnungsbau als auch Gewerbeflächen.
Soweit das Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter ausgeübt werden sollte, sind mit diesen vorbereitende Gespräche zu führen.
Begründung:
Mit dem Vorkaufsrecht besteht die Möglichkeit zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit und sollte auch im Bezirk eine Option sein, diese durchzusetzen.
Berlin, den 23. April 2018
Philipp Wohlfeil
Fraktionsvorsitzender